Die Kelter - ein Wahrzeichen
DIE KELTER - EIN WAHRZEICHEN ALT-FEUERBACHS
Eine heimatgeschichtliche Betrachtung von G. Kleemann
Bild 1: sieben solcher Kelterbäume taten einst in der Feuerbacher Kelter ihren Dienst als Weinpressen. Im Untergeschoß des ehemaligen alten Rathauses, das als "Kleine Kelter" neben der großen stand, befanden sich bis um 1900 ebenfalls zwei Kelterbäume.
Abgesehen von den Rebhängen, die ein Weingärtnerdorf umgeben, ist das Keltergebäude sein äußerlich bestimmendes Merkmal. Wir können die Kelter neben der Mühle als den ältesten Wirtschaftsbau der viele Jahrhunderte zurückreichenden Dorfgemeinschaft ansehen. Beide standen lange schon vor den bürgerlichen Gemeindegebäuden wie Rathaus oder gar Schulhaus.
Die wichtigste Einrichtung der Kelter waren die "Bohm" oder "Böhm" (Bäume), wie die Ungetüme der mittelalterlichen Weinpressen genannt wurden. Von der mehr als armdicken Schraubenspindel, aus einem einzigen Hagebuchenstamm geschnitzt, reichten in der Höhe baumstarke, eng zusammengefügte Eichenbalken zu den "Bracken". Das waren die kreuzweise übereinandergeschichteten Preßklötze. Unter diesen lag der "Säkker", d.h. die in derbe Tücher eingeschlagene Traubenmaische. Ein vom unteren Teil der Spindel herausragender Dreharm mußte von Kelterknechten oder mithelfenden Burschen und Männern in ausholendem Rundgang gedreht werden. Hierdurch wurde die gewaltige Last der Eichenbalken, im Druck noch durch die Hebelwirkung ihrer Länge verstärkt, auf den Säcker niedergebracht. Bald begann dann der gepreßte Saft durch die Poren der Tücher auszufließen. Die Bedienung solcher Kelterbäume war eine anstrengende Arbeit und kostete manchen Schweißtropfen. Der große Platzbedarf für jede einzelne dieser Pressen war die Ursache für die auffallende Größe der Dorfkeltern. Ein kundiger Weingärtner war wohl imstande, am Umfang einer Kelter die Zahl der aufgestellten "Bäume" und damit auch etwa den Flächengehalt der dazugehörenden Weinhalden abzuschätzen.
Breit und behäbig, so ganz mit dem Boden verwachsen, doch wohlgegliedert durch drei seitliche Anbauten an der Nordseite, steht der solide Sandsteinbau der Feuerbacher Kelter da. Heute liegt sie abseits des Verkehrs. Einst aber befand sie sich an bevorzugtem Platze im Mittelpunkt des dörflichen Alltags, gegenüber der Langseite des ehemaligen Rathauses. Wenn das geschäftige Treiben eines vielversprechenden Herbstes seinen Anfang nahm, dann befand sich in- und außerhalb ihrer Mauern die Arbeitsstätte der meisten Dorfgenossen. Die Menge der aufgestellten teils riesenhaften Bütten war kaum zu übersehen, es blieben allseits nur noch enge Zufahrten und Gänge frei. Verheißungsvoll zog der herbsüße Duft des zu kelternden Gewächses in alle Winkel um den Kelterplatz.
ALTE PLÄNE
Die heutige Gemeindekelter soll einst nach den Plänen des berühmten herzoglichen Baumeisters Heinrich Schickhardt (1558-1635), der hier "Im Hägle" einen halben Morgen Weinberg sein eigen nannte, erneuert worden sein. Das Traggebälk des Kelterdaches gilt bei Kennern als ein heute nur noch selten anzutreffendes Zeugnis gediegener Zimmermannskunst. Um seine Wiederherstellung nach den Kriegsschäden machte sich Albert Niethammer, Gemeinderat i.R. besonders verdient. Die früheste Kelter hier, bei Einführung des Weinbaus vom Dorfherrn errichtet, mag ein einziger, leicht überdachter Kelterbaum gewesen sein. Später, im Jahr 1356, bestanden hier 3 Keltern, natürlich alles noch kleine, primitive Einrichtungen.
Es ist reizvoll, dieser bislang unbekannten Tatsache nachzugehen. Laut Bebenhäuser Güterbuch von 1356 hat einer der Ortsbewohner namens Nickli seine Hofstätte bei der "torclari Wölfflin". Demnach gehörte die eine Torklari (Weinpresse) dem damaligen Ortsherren v. Frauenberg, die andere dem Herrn Wolf, dem jüngeren, aus derselben Familie. Das Vorhandensein dieser beiden herrschaftlichen Kelterstätten mußte daher rühren, daß das Dorf und damit auch der Ertrag aus Weinbergen (und Äckern) unter die Mitglieder des Herrengeschlechtes aufgeteilt war. Zu ihren Haupteinnahmen rechneten bekanntlich die dreierlei Weinabgaben, Bodenzins- Teil- und Kelterwein. Von der dritten Kelter hören wir ebenfalls 1356, aus dem Zins- und Güterbuch des Eßlinger Katharinenspitals. Dieses Spital vereinnahmte Zinsen aus einigen Feuerbacher Grundstücken. Eines davon war ein Weinberg des "Eberhard, genannt Link", und lag "am Limperg ob der Kaeltlin". Wer der Eigentümer dieser Kelter inmitten der Weinberge war, ist unbekannt, auch hört man nirgends mehr von ihr.
DER KELTERBANN
Nachdem die Feuerbacher Ortsherrenrechte 1391-1401 zur Hälfte von den Grafen v. Württemberg erkauft wurden, kamen letztere damit auch in den hälftigen Besitz aller herrschaftlichen Weingefälle und des "Wingelds" und wohl auch einer der beiden Herrenkeltern. Die Weingärtner, welche die Weinberge nicht als Eigentümer besaßen, sondern nur als Pächter bebauten, waren in eine bestimmte Kelter "gebannt". Diesem Bannrecht nach waren sie gezwungen, die Kelter jenes Herrn zu benützen, dessen "Wingarten" sie als geliehenes Rebland pflegten. Es wäre ja sonst kaum möglich gewesen, alle dem Herrn zufallenden Weinabgaben zu erfassen, die größtenteils von der Weinpresse weg gesammelt wurden. Einmal wollte ein Dorfgenosse jener Zeit das Vorhandensein zweier Keltern zu seinem Vorteile ausnützen. Im Jahre 1478 klagten die zwei Herren des einen Dorfteiles dem Grafen v. Württemberg als dem Ortsherren des andern Teils, daß einer ihrer Untertanen, Conlin Link, sich von der Kelterweinabgabe drückte, die doch jeder Weinbergpächter bei Benützung der Kelter erlegen müsse. Er lasse seine Trauben aus dem ihnen gehörenden Weinberg in des Grafen und nicht in ihrer Kelter pressen. Andrerseits bringe Link den Ertrag aus gräflichen Weinbergen in ihre Kelter "uff dass er nicht davon gebe." So konnte es wegen etlicher Liter Weins zu gegenseitigen Beschwerden zwischen den adligen Ortsherren kommen.
Aus derselben Zeit (1477) ist noch ein anderer Zuständigkeitsstreit wegen eines Feuerbacher Bürgers bekannt geworden, der sich jedoch im benachbarten Stuttgart abspielte. Als der Pfleger des Lorcher Klosterhofs in Stuttgart starb, heiratete die Witwe einen Feuerbacher namens Geiger, welcher in Stuttgart " eine eigene Kelter kaufte". Ein Jahr darnach führte er den Herbstertrag aus den Weinbergen seiner Frau nicht mehr wie bisher, dem geltenden Kelterbann entsprechend, zur Lorcher Pflegkelter, sondern in seine eigene. Der Kläger in dieser Sache mußte jedoch zugeben, daß Geiger trotz seines eigenmächtigen Vorgehens dem Kloster nichts abgehen lasse, da er durch seine Magd den schuldigen Kelterwein in die Lorcher Kelter schicken lasse.
Als darin ab 1481 ganz Feuerbach den württembergischen Grafen unterstand, hörten solche Streitereien wegen Nichtbeachtung des Kelterbanns auf, flossen ja nunmehr alle herrschaftlichen Weinabgaben in eine Hand. Nun war es auch an der Zeit, eine einzige, aber dafür größere herrschaftliche Kelter zu bauen, die Vorgängerin der jetzigen Gemeindekelter. Weil aber nach 1500 das Rebgelände der Markung noch zunahm, war doch wieder eine weitere, wenn auch kleinere Kelter erforderlich. Im Jahre 1525 besaß die ältere und größere 6 Kelterbäume, die "neue Kelter" daruff das Rathaus gebaut" nur einen Baum, 1579 waren es dann dort zwei. Im Jahr 1732 hören wir von zusammen 9 Kelterbäumen, die gleichzeitig in Betrieb genommen werden konnten, wenn ein Vollherbst dies als notwendig erscheinen ließ.
Als 1834/35 die Keltern in das Eigentum der Gemeinde übergingen, entfiel auch der Kelterbann. Dieser hatte ja längst schon an Bedeutung eingebüßt und eine Kelterung außerhalb des Orts wäre ohnedies mit zu großen Umständen verknüpft gewesen, ohne daß sie eine Befreiung der Kelterweinabgabe mit sich gebracht hätte.
BESITZSTAND DER KELTER
In unserer Gegend waren die Keltern ursprünglich nie Eigentum der Gemeinden, denn die einst unfreien Dorfbewohner besaßen auch nicht die Weinberge zu eigen. Darum wurden die Keltergebäude samt der Einrichtung von den damaligen Besitzern der Rebhalden, in der Regel von adeligen Grundherren und Klöstern, erstellt. Hier in Feuerbach waren es, wie schon im Jahre 1356 gemeldet, die Herren von Frauenberg. Ihre Rechtsnachfolger wurden die Landesherren. Deshalb wird in einem gräflich-württembergischen Lagerbuch von 1451 die Lage eines herrschaftlichen Teilhofes ("des von Helmstatt Hofe") als "an mins Herrn Kelter" gelegen bezeichnet. In einem späteren Lagerbuch von 1525 ist bezüglich der nun vorhandenen 2 Keltern niedergelegt, daß sie "der Herrschaft eigen und aller (steuerlichen) Beschwerden und Ufflegungen "frey" seien. Als Eigentum des Landesherrn waren sie sonach befreit von Gebäudesteuer, auch von Umlagen anderer Art, wie sie oft während oder nach Kriegszeiten erhoben wurden. Auch in der Steuerliste von 1732 erscheinen unter den steuerfreien Gebäuden die der herzoglichen Kastkellerei Stuttgart unterstehende große und kleine Kelter mit 7 und 2 Kelterbäumen.
Nach dem Feuerbacher Güterbuch von 1858/64 bedeckt die große Kelter eine Grundfläche von 1/8tel Morgen und 40.2 Quadratruthen, die später in 7.24 ar umgerechnet wurden.
Bei diesem Güterbucheintrag finden wir endlich auch Angaben zu dem Besitzwechsel der Keltern. 1834/35 wurde die große herrschaftliche Kelter samt dem Kelterteil im Rathaus durch die Gemeinde um 1000 Gulden vom königlichen Kameralamt "als freies Eigentum" erworben. Dieser Übergang eines herrschaftlichen Gebäudes in die Hand einer komunalen Verwaltungsstelle mit Selbstverwaltungsrechten ist ein äußeres Zeichen dafür, daß eine umwälzende soziale Strukturwandlung, eingeleitet durch die französische Revolution von 1789 sich vollzog und solcherart bis auf die Dörfer hinaus sich auswirkte. In einem Zusatz der Verkaufsnachricht heißt es: Besondere Rechte in Beziehung auf Benützung der Keltern bestehen nicht. Dieser Hinweis bedeutet nicht nur die Aufhebung des Kelterbanns, es brauchte der Herrschaft auch kein Kelterwein mehr geliefert werden. Gewisse Benützungsrechte, die den hiesigen Unterpflegen der Universität Tübingen und des Bebenhäuser Pfleghofs in Stuttgart als Weinempfängern aus Feuerbacher Weinbergen eingeräumt waren, mußten nun mit der Gemeinde neu vereinbart werden.
UNTERHALTUNG DER KELTER
Doch ist es mit der Regelung des Besitzrechtes in einem solch vielbenützten Wirtschaftsgebäude allein noch nicht getan. Es muß dauernd in brauchbarem Zustand erhalten werden und die darin zu vollbringende Arbeit erfordert laufend besondere Mittel und Materialien, auch Ausbesserung und Erneuerung der durch Abnützung unbrauchbar gewordenen Einrichtungen und Gerätschaften. 1525 wurde nach bisher geübtem Brauch wiederum festgelegt: Die Herrschaft (also eine staatliche Stelle) soll für die Kelterarbeit nach eingebrochener Dunkelheit die Lichter geben und zu den Kelterbäumen das notdürftige Schmer (rohes Schweinefett) und Unschlitt (Rindertalg) als Schmiermittel. Auf der Herrschaft Kosten soll auch der Kelterzimmermann, der die Pressen betriebsfertig halten muß, unterhalten werden. Doch was ihm an Wein gebührt, soll ihm vom Zehntwein, der an die Universität Tübingen fiel gereicht werden. Ferner hat die Herrschaft in ihren Kosten die Kübel und Züber unter die Bieten (Abschlußrinne für den gepreßten Weinsaft) zu geben: Das Großgeschirr aber (die Bütten) sollen die Weingärtner für sich selbst beschaffen. Die Beholzung zu dem Feuer, so während der Herbstarbeit in der Kelter vonnöten, soll ebenfalls die Herrschaft geben und sollen die Kelterknecht dasselbe hauen und hinzuführen.
Alte Kastkellerei-Rechnungen bestätigen die Bezahlung solcher Unerhaltslasten durch eine staatliche Verwaltungsstelle. Je nach Dauer der Kelterarbeit erwuchsen kleinere oder größere "Herbstkosten", bei totalem Herbstausfall entstanden naturgemäß keine wie z.B. 1640 ausdrücklich erwähnt.
Bild 2: So hat es früher in Feuerbach ausgesehen. Hier eine Aufnahme vom alten Rathaus mit der Kelter und dem "Hirschbrunnen".
Dieses Foto stammt aus dem Jahr 1907. Das waren noch besinnlichere Zeiten, damals, vor genau 50 Jahren. Eigentlich
ist das doch gar keine so lange Zeit, aber wie vieles hat sich doch inzwischen gewandelt! Feuerbach kam zur Großstadt Stuttgart, und das Ortsbild selbst bekam immer mehr großstädtisches Gesicht.
Einige der Herbstkosten seien aufgeführt. Im Jahr 1549; Umb 9 Pfd Schmer = 1 Pfd Heller 1Schilling, umb 80 Pfd Unschlitt, = je 1 Batzen = 7 Pfd. Heller 9 Schilling 4 Heller und umb 6 3/4 Pfd. Döcht (für Öllampen) 16 Schilling bezahlt. Dem Zimmermann Lederhoß, selbander an 3 Tagen die Kelter zu richten = 18 Schilling, Kost für 3 Tage = 15 Schilling und 17Tage, der Kelter zu warten = 8 Pfd. Heller 10 Sch. Dem Theilknecht, der den Kelter-und Theilwein den Weingärtner abgenommen, in 16 Tagen = 3 Pfd. Heller 4 Schilling - 1569: Um 4 Pfd Schweineschmalz, die Kelterspindeln damit zu schmirben = 12 Schilling und um zween Strick an die Arm (an die Dreharme der Kelterbäume zu Ziehen) - 1579: Beeden Zimmerleuten, Hans Stoll und Veyt Scheffer, die Böhm gespannt und die Biettenzugerüst = 14 Sch. jeder 20 Tag und Nacht in der Kelter der Säcker und der Böhm gewartet, tags und nachts = 10 Pfd. Heller, für beede Zimmerleut, so der Schultheiß in Kost und Lieferung gehabt, samt dem Wein, der ihnen vom Zehnten gegeben = 5 Pfd. Heller 5 Sch. Dem Küfer Hans Nägelin, so Reiff und Ring an 8 Bütten und Züber, auch an das Sammelfaß (für den Kelterwein) gelegt, Gölten, Ablaßprenkhen und ander Herbstgeschirr gerichtet = 1 Pfd Heller 8 Sch. Von einem Glaser in Stuttgart mußten "zwo neue Laternen" gekauft werden.
FEUERBACHER FLECKENLAGERBUCH
Das "Feuerbacher gemeine Fleckenlagerbuch" von 1700 bringt noch eine weitere Unterhaltspflicht, wonach "die Universität Tübingen (als Empfängerin des Zehntweins aus der ganzen Markung) das Eychgeschirr zu stellen und zu erhalten hat. Das Lagerbuch klärt auch noch eine weitere Frage, daß nämlich die herzogliche Kastkellerei die Bauunterhaltungskosten nur für die große, die Gemeinde dagegen für die kleine Kelter im Rathaus zu übernehmen hat. Bauarbeiten für die herrschaftliche Kelter mußten z.B. 1579 in größerem Maße ausgeführt werden. Dies verursachte dementsprechend hohe Kosten, brachte aber auch manchem Bürger einen einst so seltenen Barverdienst ein. Hans Gehr, Endris Bofinger, Jörg Herrmann u.a. führten mit Rossen über 1 Woche "Stukh und Stein von der Grieben (Steingruben)" Es mußten auch "7 Karch Mauersand aus dem (gemeinde)eigenen Wald" und 10 Scheffel Kalk herbeigeschafft werden. Der Schultheiß Hans Gehr beaufsichtigte 2 Tage lang das "Steinbrechen und fahren, damit vleißig geschafft werde". Als Handwerker waren Zimmermann Hans Stoll und Maurer Hans Schmid beschäftigt. - Im "Kelterstüblin", dem mittleren der 3 Kelteranbauten, sind 1579 die Fenster auszubessern, 1599 wird dort ein neuer Kachelofen gesetzt anstelle des schadhaften. - Wie schon gesagt, gingen im vorigen Jahrhundert beide Keltern an die Gemeinde über, sie hatte dann auch für die Unterhalts- und Erneuerungskosten aufzukommen. Als im Laufe der Zeit einer der 7 Kelterbäume in der großen Kelter außer Dienst gestellt werden mußte, hatte die Gemeinde für Ersatz zu sorgen. Sie ließ um 1860 drei neue Weinpressen aufstellen, die dem neuesten Stand damaliger Zeit entsprachen und einen beachtlichen Fortschritt in der Kelterausstattung bedeuteten.
Ende des letzten Jahrhunderts zeigte es sich, daß die altüberlieferten Keltereinrichtungen immer unzulänglicher wurden,. Bei hohem Kraftaufwand und großer Platzbeanspruchung blieben sie doch um ein Namhaftes hinter den Leistungen neuzeitlicher Pressen zurück. Eine gründliche Erneuerung erschien deshalb als unabwendbar. Damals befand sich im Untergeschoß des alten Rathauses immer noch die sogenannte kleine Kelter. Der zu einer Industriegemeinde heranwachsende Ort brauchte für seine in gleichem Maße wachsende Verwaltung weitere Kanzleiräume. Man erwog deshalb 1899 die Unterbringung der Rathauskelter in der ehemaligen herrschaftlichen Zehntscheuer in der Unteren Querstraße. Von seiten der Weingärtner wurde aber der Wunsch nach Modernisierung der Kelter immer dringlicher vorgetragen. Am 9.6.1899 beschloß der Gemeinderat, für einen abgängigen Kelterbaum eine Presse neuester Bauart anzuschaffen. Doch bald kam man zu der Überzeugung, daß Abhilfe im Großen geschehen müsse. Am 30 Oktober des gleichen Jahres wurden nach jahrhundertaltem Gebrauch die noch vorhandenen gewaltigen Kelterbäume als ausgediente Kelterveteranen verkauft. Sie hatten den stattlichen Meßgehalt von 48,653 cbm, für ihr Eichenholz löste man immerhin noch den ansehnlichen Betrag von 1200 Mark! Anstelle der raumverschwendenden Kelterbäume wurden am 15.6.1900 zwei große, moderne Weinpressen zu 1850 und 2050 Mark in Benützung genommen. Eine weitere Erleichterung des Keltergeschäftes brachte die Einrichtung einer Gasbeleuchtung, die längst schon durch eine elektrische ersetzt ist.
Im Jahr 1469 als Feuerbach noch unter einige "Vogtherren" (Dorfherren) geteilt war und von deren Amtleuten verwaltet wurde, hören wir erstmals von "Kelterknechten". Sie wurden, wie gewiß schon lange vorher, von den Amtleuten für jede der vorhandenen Herrenkelter bestellt. Jeder Kelterknecht hatte "zu seinem Teil zu schwören und zu geloben.... zu tun den Vogtherren, was Recht sei, sein Amt getreulich vertreten und den gewöhnlichen Lohn zu nehmen". Später wurde dann bei den Kelterbediensteten genau unterschieden zwischen Keltermeister, Kelterzimmermann und Kelterknechten und jedem von ihnen seine besondere Arbeit zugewiesen. Die Besetzung ihrer Dienstposten hieß man den "Herbstsatz". Ihm ging eine Vereidigung voraus mit Ablegung des Versprechens, alle anfallenden Geschäfte gewissenhaft auszuführen und vor allem von den vielerlei Weinabgaben an die verschiedenen Empfänger (Herrschaft, Klöster, Kirchen usw.) nicht das Geringste entgehen zu lassen.
Der Herbstsatz war für Feuerbach ein wichtiges Ereignis, das seine Schatten vorauswarf. Durch Schultheiß und andere Gemeinde-Vertreter, damals "Gericht und Rat", mußten aus einer größeren Zahl von Bewerbern die geeignetsten herausgesucht werden. Diese Ämtlein während der Herbstzeit waren in der Gemeinde außerordentlich begehrt, denn noch gab's wenig Gelegenheit, außer Taglöhner-Arbeit in der nahen Amtsstadt Stuttgart, zusätzlich etwas zu verdienen. Nicht selten löste die Wahl zu den Kelterdiensten erbitterten Streit unter den beteiligten Familien aus. Ab 1549 sind genauere Nachrichten über den Herbstsatz vorhanden, der in früheren Zeiten auf dem "Burgerhauß" (Rathaus) vor sich ging. Dabei wurde die "Herbstordnung" verlesen und die Bestätigung der Kelterknechte zu Feuerbach und Botnang vorgenommen (1579") oder "das Keltergesind beeidigt (1589)" Der Tag des Herbstsatzes genoß aber auch deshalb ein besonderes Ansehen im Dorf, weil einige Herren aus Stuttgart angeritten kamen. Als Empfänger der herrschaftlichen Weingefälle erschien der Herr Kastkellereiverwalter begleitet von seinem Schreiber, manchmal auch in Begleitung des gestrengen Herrn Amtsvogt (1579)" ebenso kam in der Regel der Herr Pfleger des Bebenhäuser Hofes zu Stuttgart. Als Vertreter der Universität Tübingen, die den Zehntwein einzog, war der Herr Pfleger der Feuerbacher Universitäts-Pflege anwesend. Selbstverständlich waren auch noch die Feuerbacher Universitätspfleger der Kastkellerei und der Bebenhäuser Pflege zugegen, ja auch die Weinfuhrleute, die Eicher und die Weinbergschützen. Wenn im "Württembergischen Jahrbuch" von 1850 gesagt wird, daß erst die im Jahr 1607 erlassene Herbstordnung der Herbstsatz eingeführt worden sei, so entspricht das nicht den Tatsachen, wohl mögen aber dortmals gewisse Vorschriften geändert worden sein, wie auch die Herbstordnung im Laufe der Zeit mehrmals erneuert wurde. Auf Grund ihrer Vorschriften sollte ab 1551 jeder Gewächswein besonders geschnitten und unter der Kelter durch Verordnete auch je besonders vereicht werden. 1607 wurde das "Vorlesen" der Trauben beschränkt und das Abschneiden der Trauben zum Verkauf, ehe sie noch zur Zehntabgabe geschätzt waren, verboten. Auf jede Verfehlung gegen die Zwangsanstalten in den Keltern und bei Abreichung der Weinabgaben wurden höhere Strafen gesetzt. 1788 wurde das Bedecken der Weinbütten während eines Regenwetters gefordert.
15 KREUZER ZEHRGELD
Laut Feuerbacher Fleckenlagerbuch von 1700 wurden dann "nach altem Herkommen" der Keltermeister, der Kelterzimmermann und je nach Herbstertrag bis 15 Kelterknechte als Kelterbedienstete.... im Herbstsatz zur Beeidigung nach Stuttgart gestellt". Jeder erhielt an diesem Tag von der Universitäts-Pflege hier als Zehrgeld 15 Kreuzer ausgehändigt. Bei Abhaltung des Herbstsatzes in Stuttgart blieb es dann bis ins 19. Jahrhundert hinein.
DIENSTE UND ÄMTLEIN
Für ein Weingärtnerdorf brachte der Herbst die Hochsaison während eines arbeitsreichen Jahres. Den Weinherbst erhoffte man als Zahltag für Mühen, Schweiß und Schwülen,"darum man das ganze Jahr über hart und sauer zu arbeiten und wovon man alle Herr- und Landschaftlichen Prästanda (Steuern und Abgaben) prästieren, auch noch dazu der meiste Teil sich und die Seinen kümmerlich zu erhalten hat.(1778)"
IN STUTTGART: BEBENHÄUSER PFLEGE
Durfte man volle Bütten und Fässer erwarten, dann gab's im ganzen Dorf nur noch einen Gesprächsstoff und überall nur fröhliche Gesichter. In allen Gassen säuberte und richtete man die Herbstgeschirre. Einige der Männer hielten sich für besonders begünstigt, wenn sie einen der zu vergebenden Herbstdienste zugewiesen bekamen. Es ist nicht leicht, die verschiedenen Kostenträger auseinander zu halten, welche für die entstandenen Auslagen während des Feuerbacher Herbstes aufzukommen hatten. Es handelte sich ja nicht nur um die Auslagen bei Benützung der Keltereinrichtungen und der dortigen Gebinde, Geräte und Fässer. Es mußten vor allem auch Löhne, Trink- und Zehrkosten für alle an der Herbstarbeit Beteiligten bezahlt werden, außerdem Eichgebühren, Verlade- und Abführkosten usw. Die Zahlenden waren die Empfänger des Weinertrags, vor allem die Universität Tübingen, die herrschaftliche Kastkellerei in Stuttgart und die Stuttgarter Bebenhäuser Pflege.
Begannen sich einmal die Trauben zu färben und Saft zu bekommen, dann hatten die Weinbergschützen genug zu tun .vor Antritt ihres Dienstes wurden sie altem Brauch zufolge, vereidigt. Dem schloß sich zwischen 1648 und 1670 ein kleines Mahl auf Gemeindekosten an, das hernach aus Sparsamkeitsgründen nicht mehr geduldet wurde, es durften für einen kleinen Trunk höchstens noch 45 Kreuzer ausgesetzt werden. Die Wengertschützen hatten mit dem Lärm ihrer Rätschen und mit ihren Stöcken einbrechendes Wild und naschende Vögel zu verjagen. Besonders in den an den Wald grenzenden Weinhalden "Lemberg" und "Walpenreute" konnte der Wildschaden empfindlich sein trotz der an den Waldrändern entlang gezogenen Wildzäune. Später wurde auch erlaubt, mit Pistolen zu knallen. Hatte der Hüterdienst begonnen, dann war es Kindern wie Erwachsenen bei Strafe verboten, sich in den Weinbergen sehen zu lassen.
Als "unvordenklichen Besitz" zählte man 1858 noch 8 "Schützenhäuslein" in den verschiedenen Weinberglagen, in welchen die Weinberghüter während einiger Wochen übernachten mußten. Mitglieder des Gemeinderats hatten zeitweise nachzusehen, ob dies auch tatsächlich geschah. Noch um 1880 hatte jeder Wengertschütz seine eigene Bettstatt samt Bettzeug in das ihm zugeteilte Weinberghäuslein zu verbringen, um es erst wieder nach Ablauf der Hütezeit unters heimische Dach zurückzuführen. Nur sonntags war ihnen erlaubt, zur gründlichen Reinigung des Körpers und zum Wechseln der Leibwäsche für einige Stunden nach Hause zu gehen. Tagsüber trafen sich die Hüter benachbarter Halden an einer bestimmten Stelle, wo sie gemeinsam Essen und Vesper einnahmen, das ihnen hinausgebracht wurde. Kehrten dann die Schützen wieder zu Familien und Dorfgenossen zurück, dann wollte mancher die am einsamen Übernachtungsort erlebten Geister-und Spukgeschichten zum Besten geben, daß etwa ein Geist um Mitternacht sich gezeigt hätte u.ä. Mit schlecht verhehlter Freude genoß dann der phantasiebegabte Erzähler ein aufsteigende Gruseln, das sich bei allzu leichtgläubigen Zuhörern einzustellen pflegte. Nahm dann die Traubenlese ihren Anfang, dann führte jeder Weingärtner Zuber, Bütte und Leiterlein, später auch die Raspel (welche nun die Traubentreter überflüssig machte) vor den Weinberg. Dieses "Geschirr" mußte bis zur Beendigung der Lese dort verbleiben. Der täglich vorüberkommende Wengertschütze machte mit Kreide ein Zeichen an das Geschirr als Beweis dafür, daß er pflichtgemäß seine Runde gegangen war. Während der Lese gingen sie besonders fleißig durch ihr Revier. Saß gerade ein Weingärtner mit Leserinnen und Lesern beim Vesper, so war es für den Hüter ein Leichtes, durch einen Schuß aus der alten Pistole aus Urgroßvaterszeiten die Schmausenden auf seine Anwesenheit aufmerksam zu machen. Es galt als Selbstverständlichkeit, daß er dann zu dem üblichen Brot mit Käse (beim Bessergestellten auch Brot mit Fleisch) eingeladen
wurde. Dabei reichte man ihm Wein aus einem Krug oder aus einem handlichen Tragfäßlein. Vielleicht war es auch in Feuerbach zu hören, das altschwäbische Spottverslein, das man im Übermut gerne den durch die Weinberge streifenden Hütern nachrief:
Wengertschütz - Wengertschütz
ei, wie bist du bodaknitz
Steigst die Stäffela ruff ond na
zupfst die beste Beerla a.
Die Wengertschützen taten einst ihren Dienst um ein Geringes, 1589 waren es nur 3 Kreuzer an Geld, die jeder der 5 "Weingardtschützen" erhielt. Während der Lese wurden sie ja von den Weingärtnern mit Essen und Trinken versorgt, was in den früheren wirtschaftsschwachen Zeiten auch schon etwas wert war. Nach beendetem Dienst ließ man ihnen vom Zehntwein der Universität zusammen "wie sonst 1 Imi Wein (18,3 l) widerfahren" (1703) In neuerer Zeit, im Jahr 1901 z.B. wurden 5 Weinbergschützen durch die Gemeinde bei einem Taglohn von 3,--RM eingestellt.
Das wichtigste Amt während der Herbstgeschäfte war das des Keltermeisters. Es "erforderte tags und nachts einen Mann" der nicht noch ein Nebenamt führen soll. Er hatte auf genaue Einhaltung der Herbst- und Kelterordnung (erneuert 1595) zu sehen. Zu ihren wichtigsten Punkten gehörten: das Keltergeschirr rechtzeitig zu rüsten, Tretzüber und Bütten nicht hinderlich aufzustellen und der Kontrolle wegen bei Nacht weder Trauben noch Weinmost zu führen. Wer zum Keltern an die Reihe kam, durfte nicht säumen, denn die Arbeit vertrug bei der großen Zahl der Weingärtner keine Verzögerung. Der Keltermeister war auch mitverantwortlich dafür, daß der Zehntwein und andere Weinabgaben ohne jegliche Minderung eingezogen, aufgeschrieben und in die dazu bestimmten Fässer geschüttet wurden. Dann hatte er darauf zu achten, daß sich keine fremden Personen in der Kelter vor der Morgen- und nach der Abendglocke aufhielten.
In einem Gemeindeschreiben heißt es ferner, daß der Keltermeister "nach Pflichten zu sorgen hat, daß das Deyhen (die Gewinnung des Weins aus der durch Treten mit bloßen Füßen entstandenen Maische) allezeit ordnungsgemäß vorgehe. Er solle hinlänglich Autorität besitzen, niemand aus Gunst bevorzugen und die Bäume (Pressen) weder zu bald noch zu spät leeren, also achten, daß ein jeder Säcker (die in Tücher geschlagene Maische) die bestimmte Zeit auf dem Baume liege (1775). Nebenbei hatte er auch das "Inventar über Materialien und Schmotzwar" zu führen.
Der Keltermeister war zudem in wichtiger Sache Handlanger der Gemeindeverwaltung. Die Weingärtner vermochten nämlich ihre fällige Gemeindesteuer und etwa aufgelaufene Steuerschuld fast nur mit dem Erlös aus dem ihnen noch verbliebenen Wein zu bezahlen. Um bei ihren Forderungen sicher zu gehen, meldete sich die Gemeinde klugerweise schon während des Keltergeschäftes durch ihren Bürgermeister (Gemeindepfleger). Dieser gab durch den Keltermeister einen sogenannten "Ablaßzettel" aus, welchem nach nur derjenige Wein ablassen durfte, der "seine Steuern richtig gemacht, auch das sonsten vom Schultheißenamt schuldenhalben Aufgebende besorge". - Für seine verantwortungsvolle Aufsicht erhielt der Keltermeister täglich 2 Maß (3,6 l) Wein vom Zehntwein der Universitätspflege und "seinen Teil am Deyherlohngeld von der Burgerschaft"
Obgleich die herrschaftliche Kastkellerei und die Bebenhäuser Pflege Nutznießer seiner Arbeit waren, steuerten sie doch nichts zu seinem Lohne bei.-
Vor Beginn der Keltergeschäfte waren die Ungetüme der Kelterbäume durch den erwählten und beeidigten Kelterzimmermann betriebsfertig zu machen. Abgenützte oder schadhafte Teile hatte er zu erneuern und die doppelt mannshohe holzgeschnitzte Schraubenspindel und weitere Drehstellen der beweglichen Teile zu schmieren, also für stetige Brauchbarkeit der so stark beanspruchten Weinpressen zu sorgen. Reparaturen erhielt er nach Taglohn bezahlt. Für seine Aufwartung bei den Pressen und das Zurichten und Einlegen der Säcker vom frühen Morgen an bis tief in die Nacht hinein wurde er von der Kastkellerei bezahlt. Er empfing auch einen täglichen Trunk vom Zehntwein sowie einen Teil des Deyherlohnes.
Die Kelterknechte hatten vielerlei in- und außerhalb der Kelter zu tun. Früher hieß man die einfacheren von ihnen, oder ihre Handlanger, die Kelterbuben. Sie alle unterstanden dem Keltermeister und hatten nebenbei auch den Weineinziehern der mancherlei Weinempfänger behilflich zu sein. Schon die Weinlese muß unter den Augen der Kelterknechte, auch der Weinzehnter und Teilknechte vor sich gehen. Diese war in jeder Weinberglage, von allen Weingärtnern gleichzeitig zu beginnen, damit die Aufsichtführenden draußen schon von allen den "Vorlaß" einsammeln konnten, d.h. von dem, was unter den beerenstampfenden Füßen der Traubentreter von den Bütten abfloß. Danach hatten die Knechte mitzuhelfen, wenn der Anteil vom "Druck" erhoben wurde, also von dem, was in der Kelter von der Presse als Saft aus dem Säcker lief. Zudem gabs viele andere handfeste Dienste zu verrichten, den Arm der Kelterspindel zu drehen, Fässer zu rollen und aufzustellen, Keltergeschirr aller Art zu reinigen und zu schwenken, Bütten, Züber und Kübel zu heben und umzuleeren, die Weinabgaben jedes Weingärtners in die entsprechenden "Gefäll- oder Sammelfässer" zu füllen usw. Die Zahl der Kelterknechte wechselte je nach Ertrag, bei einem Durchschnittherbst wurden 10 - 12 eingestellt. Jedem von ihnen wurden vom Universitätszehntwein "täglich zwo Maß Wein, von den Burgern aber von jedem Säcker ein Laib Brot und ein Trunk Wein neben der Gebühr an Geld gereicht".
DIE EINZIEHER DES GEFÄLLWEINS
Damit jeder Anspruchsberechtigte genau zugemessen seine Weinmenge erhielt, die ihm laut Eintrag im Lagerbuch zustand, wurden von jeder Seite bezahlte Bedienstete für den Herbsteinzug aufgestellt. Den Wein für die herrschaftliche Kastkellerei, also für den Landesherrn, sammelte der sogenannte Kastkellerunterpfleger ein. Das war in der Regel der Schultheiß, ihm war ein" Teilknecht" als Schätzer für den Teilwein beigegeben. In den alten Rechnungen dieser Verwaltung ist häufig darauf hingewiesen, z.B. 1569: Dem Schultheißen seine Herbstbesoldung gegeben 4 Pfd Heller, daß er von dem Zins-, Zehnt-, Theil-, Kelter- und Schuldwein abgeteilt, eingebracht und der Kelter gewartet. 1549: Dem Theil- und Herrenknecht, für 16 Tag auf den Theil zu gehen, 3 Pfd 4 Schilling Heller.
Den umständlichen Einzug des Zehntweins aus über 300 Morgen Weingarten auf der ganzen Markung besorgte der Feuerbacher Universitätspfleger für die Universität Tübingen. Ihn unterstützten je nach Herbstausfall 1-3"Weinzehnter" als Schätzer des 10. Teils vom Ertrag eines jeden Weinbergs. Die aus mehrerlei Posten bestehende Lohnzahlung für ihre weitläufige Arbeit ist aus vielen Rechnungen der Universitätspflege ersichtlich. 1589 erhielten der Pfleger und zwei Weinzehnter u.a. "von 9 Taglang unter der eltern uffzuwarten und den Zehntwein einzuheymsen für Speis und Lohn 8 Pfd. 2 Schilling Heller". Später wird auch noch wie bei den anderen Weinempfängern das Anfertigen von Herbstregistern erwähnt.
Die Bebenhäuser Pflege empfing ähnlich wie die Herrschaft aus ihren, den 4. oder 5.Teil des Ertrags aus den einst klostereigenen Weinbergen hier. Aus einem andern Teil von Weinbergen stand ihr eine jährlich gleichbleibende Menge an Gültwein zu. All diese Abgaben zog ein aus der hiesigen Bürgerschaft bestellter "Bebenhäuser Unterpfleger" ein. In den Bebenhäuser Pflegrechnungen lesen wir z.b. 1629: Der Unterpfleger Bernhard Huß hat 21 Tage lang den Boden-, Zins-, Teil- und Schuldwein eingezogen......in das Sammelfaß. Weil er den Wein, dessen es dies Jahr viel gegeben, nit allein zusammentragen und aufzeichnen können, so ist ihm Bassti Kab zur Notdurft zugeordnet worden.
Der Heiligenpfleger hier hatte sich um den Weinanteil der Ortskirche zu bemühen. Andere Männer waren als "Einzieher" verbriefter Weinabgaben beauftragt, etwa von den verschiedenen Kaplaneien hier, von der Stuttgarter Stiftspflege, vom Stift Sindelfingen, vom Kloster Pfullingen u.a. Es dürfte schwer fallen, lückenlos alle diejenigen aufzuzählen, die nach althergebrachtem Recht ein "Gefällfaß" für die ihnen zukommende Weinabgaben aufstellen durften. - Suchte sich einer der Weingärtner durch keltern außerhalb Feuerbachs von irgend einer Abgabe zu drücken, so machte er sich straffällig. Einmal meldete der Universitätspfleger einen Mann namens Nicola Bernau, einen Trompeter zu Stuttgart, der dreiviertel Morgen Weinberg auf Feuerbacher Markung besaß. Dieser hatte "nicht allein in anno 1645 bei Herbstbeginn vorausgelesen, sondern auch den neuen Wein sowohlen dermalen als auch in anno 1646 ohne Bewilligung herein (nach Stuttgart) in des Kißlings Keller geführt, also neben Zehntwein, so der Universität zuständig, der gnädigen Herrschaft auch den Kelterwein abgefahren und ist neben Restituierung (Ersatz) des Weins gleichwohl um 30 Gulden gestraft worden.
EIN KELTERTAG UM 1700
Noch liegt morgendliches Dämmern eines neu heraufziehenden Herbsttages über dem Dorf. Da hört man schon durch eines der geöffneten Keltertore, daß fleißige Hände am Werk sind. Kelterknechte führen Gölden, Kübel, Eimer und die Eichgefäße zum Kirch- oder zum Dorfbrunnen beim "Hirsch", um sie gründlich auszuschwenken. Dabei werden auch die Tücher für die Säcker von den Resten der Trester gereinigt und tüchtig ausgewunden. Der Kelterzimmermann und sein Geselle säubern die Kelterbäume, schmieren und spannen die Spindeln und legen die Bracken (Preßhölzer) griffbereit. Vielleicht ist vor dem Antrieb der Pressen noch ein abgebrochener Zapfen zu erneuern oder ein locker gewordener Holznagel zu festigen. Unter den ersten, die kommen, erscheint auch der Keltermeister. In seiner Hand trägt er verschiedene Verzeichnisse mit den geforderten Angaben der einzelnen Weingärtner. Wie alljährlich befinden sich auch Listen der Weinschuldner dabei, den Tag über hat der Keltermeister oft darin zu blättern und Anmerkungen einzutragen. Überall hin einen Blick werfend, geht er als Hauptverantwortlicher in der weiten Kelterhalle hin und her. Niemand kann ihn übersehen. Jetzt überprüft er die Zahl der Sammelfässer, die in unterschiedlicher Größe an der Wand hier und der Wand gegenüber aufgestellt sind.
HERZHAFT ANFASSEN
Wem es in den späten Abendstunden des Tages vorher nicht mehr zum Keltern reichte, hat sich nun frühzeitig eingestellt und wird einem der Kelterbäume zugewiesen, wo das Pressen seinen Anfang nimmt. Da gibt's keine Zuschauer, für alle heißt es herzhaft mit anzufassen. Wegen des aufkommenden Arbeitslärms ist der Ton laut, vielleicht auch etwas derb für unsere Ohren, aber gewiß nicht herzlos und roh, wenn Worte gewechselt werden oder Zurufe nötig sind. Nacheinander erscheinen Pfleger und Unterpfleger, Schultheiß, Burgermeister und Heiligenpfleger, die Weinzehnter und der Teilknecht, es sind fast alle unter dem Kelterdach vereint, die in der Gemeinde etwas zu sagen haben und Ansehen genießen. Auch sie haben Aufschriebe bei sich, sofern sie die Forderungen nicht aus langer Übung im Gedächtnis haben. Für die herzogliche Kastkellerei und die Bebenhäuser Pflege ist außer alten Weinschulden auch noch jener Wein einzuziehen, der für namhafte Mengen geliehener Frucht (Dinkel und Haber) von den Weinbergpächtern abzustatten ist. Diese besitzen ja nur ein kleines Ackerstückchen zum Anbau, das bei weitem nicht für einen noch so bescheidenen Jahresbedarf ausreicht.
Im Laufe des Tages nehmen Lärm und Gedränge noch zu, denn nach und nach rattern vollbeladene Wagen und Karren aus den Weinbergen heran. Immer wieder ruft einer der Einzieher nach einem der Kelterknechte, der da und dort Hand anzulegen hat. Das Krachen und Ächzen der voll arbeitenden Kelterbäume erfüllt den Raum. Dicht neben diesen haben die beeidigten Eicher ihren Platz, sie haben alle Hände voll zu tun. Mit größerem und kleinerem Eichgeschirr messen sie laufend die jeweiligen Abgabeteile "unter der Keltern vor den Bietten", ehe sie weggetragen werden. Es bedarf großer Aufmerksamkeit, um die vielerlei Abgaben richtig zu buchen und bei der Hast der Arbeit nicht in ein falsches Sammelfaß zu schütten. Dabei sollten nach Generalrescript von 1643 die herrschaftlichen Gefällweine nach dreierlei Gesichtspunkten getrennt werden: erstens die besten Gewächse an Vorlaß und Vorschuck, zweitens die geringen Sorten und der Nachdruck und drittens der rote Wein (nachweisbar gab es in früheren Jahrhunderten in Feuerbach fast nur weißen Wein, der rote fiel in verschwindend kleinen Mengen an.) Auf Grund eines Erlasses von 1666 mußte auch der gesammelte Zehntwein nach der Farbe getrennt werden.
Wenn dann der Betrieb in der Kelter und draußen auf dem Kelterplatz seinen Höhepunkt erreicht, dann ist ein Zusammenstoß oft kaum zu vermeiden, denn an Türen und Toren geht es ein und aus und von den vielen umherstehenden Gebinden bleiben nur noch schmale Gänge und Fahrwege frei. Mancher Kelterbedienstete läuft mit gerötetem Kopf umher. Die schwimmenden Augen, ein leicht schwankender Gang und eine ungewohnt lebhafte Gesprächigkeit verraten nur allzudeutlich, daß er der reichlich zugemessenen täglichen Weinration und dem sonst noch angebotenen Trunk über Gebühr zugesprochen hat. Aber wer will das an einem solchen Tag verübeln? - Schließlich erscheinen auch noch die "Weinzieher", welche für die herbeifahrenden Weinfuhrleute Fässer ab- und aufladen. Mangels größerer Kellereien am Ort ist es gut, den frischgekelterten Saft so rasch als möglich an dem vom Weinempfänger bestimmten Ort zu verfrachten. Ist der Herbstsegen reichlich ausgefallen, dann zeigen sich im Gedränge vor der Kelter auch einige Weinhändler. Sie versuchen mit jenen Weingärtnern, die dazu noch in der Lage sind, einen Kauf zu verabreden oder gar gleich mit ihnen handelseinig zu werden.
Neigt sich der für viele so arbeitsreiche Tag allmählich seinem Ende zu, wird es nach und nach ruhiger auf dem Kelterplatz. In dem weiten Kelterraum jedoch schafft man auch nach dem Läuten der Abendglocke noch einige Stunden rüstig weiter. Der trübe Schein von Öllampen und Handlaternen wirft gespenstische Schatten von den ungefügen Kelterbäumen, vom Gebälk und den massigen Tragsäulen, von Bütten, Fässern und hantierenden Menschen. Sie verdunkeln für Augenblicke den Arbeitsplatz und schaffen da und dort düstere Gänge und finstere Winkel. Erst um Mitternacht tritt auch hier Ruhe ein. Der Keltermeister macht als letzter mit einem Kelterknecht einen Rundgang; wie verloren hallen die Tritte ihrer schweren Stiefel durch den menschenleeren Raum. Halt! Steht dort hinten in dunkler Ecke nicht noch ein Tragbutten versteckt, gefüllt mit Trauben, sorgfältig überdeckt? Wer ist der Übeltäter, der ihn heimlicherweise wegzutragen gedachte, um dadurch der Abgabepflicht zu entgehen?
- Nun verlassen auch diese beiden den Ort, der den Tag über fast alle Dorfbewohner in seinen Bann zog. Den Kelterplatz überschreitet eben der Scharwächter, der Hüter der dörflichen Nachtruhe. Hoch über dem breiten, im Dunkel sich verlierenden Kelterdach blinken hell die Sterne.
Wir vermögen uns kaum mehr ein rechtes Bild davon zu machen, wie eilig im Geschäft und wie amtlich-dienstlich dabei es an einem Keltertag zuging. Bei reichlichem Herbstertrag hatten unsere Vorfahren bei aller nachgerühmten Geruhsamkeit doch auch manchen wirbligen Arbeitstag zu überstehen, an dem es "drunter und drüber" ging. Gewiß nicht frohen Blicks hatten sie mit anzusehen, wie das zwischen Hoffen und Bangen und unter Mühen und Schweiß Erzeugte zum großen Teil in andere Hände ging, ohne auch nur einen Kreuzer einzubringen.
KELTER-, EICH - UND RÖHRMAHL
Einem längst geübten Gewohnheitsrecht entsprach es, wenn sich nach beendeter Herbstarbeit alle dienstlich Beteiligten zu einem Herbst- oder Keltermahl zusammenfanden. Dies darf jedoch nicht als ein mit Absicht gesuchter "Grund zum Anstoßen" angesehen werden. Vielmehr bildete es einen Teil der Entlohnung für anstrengende Dienstverrichtungen einer zusammengehörigen Arbeitsgruppe. Im Jahr 1549 nahmen nicht weniger als 32 Personen am Herbstmahl teil. An den Gesamtkosten, ohne den dabei gespendeten Wein, beteiligte sich die herrschaftliche Kastkellerei. 1569 heißt es: Dem Schultheißen, Teilknecht, Kelterbuben und Kelterknechten, so mit meines gnädigen Herrn Wein zu schaffen gehabt, denselben helfen auf- und abladen, nach altem Herkommen für das Herbstmahl bezahlt 4 Pfd Heller. - Dieser Beitrag blieb viele Jahrzehnte hindurch derselbe. Den Wein zum Keltermahl und zwar eine nicht unerhebliche Menge hatte seit je die Universitätspflege aus ihrem Zehntwein zu geben. Die Pflegrechnung von 1703/04 meldet darüber: Bei demnach eingetanem Herbst genossenen Herbstmahl beschehener Verordnung gemäß verzehrt durch Pfleger, Forstknechte, 3 Zehnter, Küfer, Keltermeister und -zimmermann, 12 Kelterknechte und Fuhrmann und die 5 von Botnang, zusammen 29 Personen à 20 Kreuzer = 9 Gulden 40 Krz. Und beim Keltermahl ausgetrunken 6 Imi 4 Maß Wein. - Es war doch eine weinfrohe Zeit, die es als selbstverständlich fand, wenn 29 Bedienstete über 120 Liter, also mehr als 4 Liter je Kopf zu einer Mahlzeit tranken. Nach Fehlherbsten gabs kein fröhliches Beisammensein am Herbstmahl, es fiel mangels "Stoff" aus: Auch 1639 wurde bei ziemlich geringen Herbstertrag kein Mahl abgehalten, wohl deshalb, weil die Zeitläufte denkbar schlecht waren, befand man sich doch inmitten der Schrecknisse des 30jährigen Krieges.
Als in späteren Zeiten die Landesverwaltung die Rechnungen der ihr unterstehenden Behördenzweige daraufhin durchsah, ob nicht aus Sparsamkeitsgründen Abstriche vorgenommen werden könnten, mußten auch die Ausgaben für das Keltermahl beschnitten werden. Die Rechnung von 1735/36 sagt darüber: Für das gewohnte Keltermahl haben vor diesem die Bedienten 20 Krz. zu gaudieren gehabt, welche aber von der hochfürstlichen Rechnungsrevisions-Deputation auf 15 Krz. moderiert (ermäßigt) wurde. Schon durch ein Dekret vom Jahr 1718 wurde der erlaubte Weinverbrauch je Person von 2 auf 1 Maß herabgesetzt.
Lange Zeit hindurch wurde auch ein "Eichmahl" abgehalten. Die beeidigten Eicher waren mit ihren Meßgefäßen sehr in Anspruch genommen. Sie hatten nicht nur an den Keltertagen die vielen Einzelabgaben zu messen, ihre Arbeit wurde auch gefordert, wenn gefüllte Fässer für die Weinempfänger oder die Weinkäufer nach anderen Orten abgefertigt werden mußten. Auch zu diesem Mahl war die Weinspende reichlich. Man kann das aus einer Angabe von 1549 vermuten. Damals wurden für alle Kelterbediensteten während er Herbstarbeit und "über das Eich- und Herbstmahl" die erstaunlich hohe Menge von 6 1/2 Eimern (ca. 19.5 hl!) "verbraucht)". Ob dieser Wein auch tatsächlich für den sofortigen Verbrauch bestimmt war, erscheint fraglich denn dann müßten wohl alle nach unsern Begriffen große Säufer gewesen sein. Außer dem Wein wurde den sechs Eichern (1549) auch noch 19 Schillinge für das Mahl gegeben.
In alter Zeit wurde für einen Teil der Kelterknechte ein "Röhrmahl" veranstaltet. Es war für jene, die wohl an "Des Dorfs Röhrbronnen" Säuberungsarbeiten zu verrichten hatten. 1579 heißt es: Den Kelterknechten für das Röhrmahl, von den Bietten zu wässern, wie vor alters gegeben 7 Schillinge. 1589 waren es 6 Kelterknechte, die für diesen Reinigungsdienst entschädigt wurden. - Eichmahl und Röhrmahl wurden jedoch später aufgehoben, nur das Herbst- oder Keltermahl durfte bis ins 19. Jahrhundert hinein abgehalten werden.
KELTERRECHT DER GEMEINDE IST BEDROHT
Nicht nur in unserer schnellebigen Zeit ändern sich längst Hergebrachtes und Altgewohntes. Auch früher blieb die Zeit nicht stehen. Nur erfolgten die das Leben verändernden Eingriffe nicht so überstürzt wie in unserer Gegenwart. Sie beeinflußten die gewohnte Lebensführung nicht so tiefgreifend, wie es heute geschieht, mag man nun den Wandel l fortschrittliche Umgestaltung menschlichen Daseins begrüßen oder als Beginn der Auflösung wertvoller Lebensart beklagen.
Vor etwa 200 Jahr setzten sich, ganz im Geist der absolutistischen Regierung Herzog Karl Eugens, hohe staatliche Verwaltungsstellen rücksichtslos über die Rechte unterer Verwaltungsorgane hinweg. Dies hatten oft die Gemeindeverwaltungen zu spüren, die vielerorts ihr wirtschaftliches Leben nach eigengewachsenem Dorfrecht ordneten. Ein solches hatte sich von früher ausgebildet, als die Dorfmarkungen ein für sich begrenztes Rechtsgebiet unter ihren adligen Ortsherren darstellten. Auch Feuerbach lebte nach altüberkommenem Eigenrecht, das 1494 in einem "Weistum" und 1700 in einem "Fleckenlagerbuch" niedergelegt war. Im letzteren handelte ein Abschnitt von "Kelter und Kelterrecht, weme es gehörig und wie die Keltern bestellt werden". Die Besetzung der Kelterdienste wurde nun zu einem Hauptstreitpunkt zwischen der Gemeindeverwaltung und der herzoglichen Kastkellerei in Stuttgart, welche verlangte, daß die Gemeinde von ihren gewählten 12 Kelterknechten wieder 4 wegnehme. Die Gemeinde solle dafür 4 andere "von den herzoglichen Truppen beurlaubte, in Feuerbach sich befindliche Soldaten dazu annehmen oder diese 4 zu den 12 andern einstellen". Dem Staat war es darum zu tun, den durch längere Beurlaubung brotlos gewordenen Soldaten einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen, den allerdings schon andere Dorfgenossen für sich erhofften.
Gericht und Rat baten deshalb, "sie bei dem ruhigen Besitz ihrer lagerbuchmäßigen Gerechtigkeit zu lassen, allein die Kelterknechte in der Feuerbacher Kastkellereikelter wählen zu dürfen". Doch der Rentkammer-Expeditionsrat und Kastkellerverwalter Flattich setzte sich darüber hinweg. Unter Berufung auf die Besitzrechte und Unterhaltungspflichten der Kastkellerei bezüglich der Feuerbacher Kelter erteilte er in der damals üblichen Schärfe des Amtstons Zurechtweisung und Befehl: "Die Kastkellerei hält sich für berechtigt, alle Keltermeister und Kelterknechte, auch Zimmerleute an ihrer Kelter anzunehmen und zu entsetzen. Die Ortsvorsteher haben solche nur vorzuschlagen... Ich befehle Euch, unter Beiziehung des Rats sofort an mich zu berichten, ob wider die Personen, die beiden Musketiere Mößner und Schwarz und die beiden Grenadiere Elsenhans und Schaff, welche erst heute sich gemeldet habe, etwas einzuwenden sei". -
Sachlich und unmißverständlich entgegnete die Gemeinde und fügte einen Auszug aus ihrem Lagerbuch bei. Ihr stehe nicht nur das Vorschlagsrecht, sondern die Wahl der Kelterbediensteten zu. Die Universität Tübingen habe das Recht auf den Zehntwein aus 379 Morgen Weinbergen, die Kastkellerei sei nur an dem Novalzehnten von etwa 60 Morgen als Teil-, Boden- und Baum(Kelter-)wein interessiert und verabreiche den ganzen Herbst hindurch nicht eines Hellers Wert an Geld oder Naturallohn. Die hochlöbliche Universität oder dero Pfleg hier entgegen gebe jedem Bediensteten täglich 2 Maß Wein und zahle jedem 15 Kreuzer Lohn wegen dem Gang zur Beeidigung nach Stuttgart; trotzdem mische sie sich nicht in die Wahl der Kelterknechte und wolle auch nicht deren Zahl bestimmen. Schultheiß Johann Jakob Mauch und die 15 Gemeindevertreter erklärten: "Wir haben uns in unseren Pflichten und Eiden nie etwas zu schulden kommen lassen und kennen die Inwohner am besten und wer am tauglichsten zum Kelterknecht erfunden sei. Die 12 Kelterknechte sind von uns ordnungsgemäß erwählt und für diesen Dienst den von der Kastkellerei vorgeschlagenen Soldaten vorzuziehen.
Der Kastkellereiverwalter ließ sich aber nicht überzeugen, denn nach seinen eigenen Handlagerbuch hätten die Feuerbacher nur das Vorschlagsrecht wie in andern Orten des Stuttgarter und Cannstatter Amtsbezirks. Allerdings sei es wahr, daß überhaupt allerorten, wo von Annahme eines Soldaten in den Keltern die Rede sei, es mißvergnügte Gesichter gebe, weil selbige meisterlos und unbotmäßig sich bezeugten. Andererseits würden arme verheiratete Bürger, die das ganze Jahr mit Jagen, Botenlaufen und andern Fronen beschwert seien, durch die Soldaten von den Kelterdiensten vertrieben oder müßten zu ihrer großen Bekümmernis ihr Stücklein Brot mit jenen teilen. Die Soldaten seien aber schon von ihren Chefs mit Attesten guten Verhaltens wegen und daß sie einen Kreuzer zu verdienen auch nötig haben, versehen worden. Würden sie nicht von den Gemeinden angenommen, so wolle man durch untertäniges Bitten bei Herzoglicher Durchlaucht ihre Annahme erwirken.
Doch auch durch versteckte Drohung ließen sich die Feuerbacher nicht einschüchtern und antworteten: Wir sind ein für allemal dagegen, weil ermeldete beurlaubte Soldaten in ihrem Urlaub unter keinem Kommando stehen, noch auf Ordnung und Befehl unsererseits achten, wie man schon Exempel von einigen hat. Zudem kann durch Verwahrlosung viel Wein zugrunde gerichtet werden, wo der Bürger doch zahlen muß... - Man darf den Gemeindevertretern von damals eine gewisse Bewunderung nicht versagen, im Zeitalter von souveräner Fürstenmacht so wacker ihre Rechte verteidigt zu haben. Durch ihre Hartnäckigkeit brachten die sonst so fügsamen Untertanen es aber doch zuwege, daß die Gründe ihrer Ablehnung anerkannt wurden. Man kann aber auch zwischen den Zeilen lesen, wie dürftig die Lebensumstände waren und wie hart der einfache Mann um das Existenzminimum zu kämpfen hatte.
Die Urlaubsbescheinigungen der vier Soldaten liegen noch bei den Akten. Diejenige von Elsenhans sei angeführt als dem Vorfahren des bekannten Feuerbachers Ernst Elsenhans. Seine theologische Laufbahn verlassend, wurde dieser idealistische Freiheitskämpfer nach dem Fehlschlag der Revolution von 1848 zum Tode verurteilt und am 7.8 1849 in Rastatt erschossen. Der besagte Urlaubsschein lautete: Der bei meinem inhabend herzogl. Grenadierregiment stehende Grenadier Balthes Elsenhannß von Schnaitheim, Heidenheimer Amts gebürtig und bürgerlich in Feuerbach wohnhaft, hat die Erlaubniß zu denen Keltergeschäften in Feuerbach beeydigt und angenommen werden zu dürfen (Unterschrift) Wirklicher Generalfeldmeister , Regimentschef et Commandeur de l'Ordre Militaire de St. Charles. De Augé
ES GEHT HART AUF HART
Im Jahr 1785 kam es wiederum zu Unzuträglichkeiten wegen Besetzung der Kelterdienste. Der Tod des Schultheißen Johann Friedrich Hartmann am 1.5.1785 gab die Veranlassung hiezu. Er war hochgeachtet, unter seiner kraftvoll führenden Persönlichkeit ging es mit der Gemeinde merklich aufwärts. Das Hinscheiden dieses verdienstvollen Mannes ließ nun seine Kritiker wieder in den Vordergrund treten. Sie waren mit dem Regiment der starken und wohl hie und da auch eigenmächtigen Hand nicht immer einverstanden. Es ist menschlich durchaus verständlich, wenn das Dorfoberhaupt seinem Sohn Ernst Friedrich, der seit 1782 als Lehrer in Feuerbach wirkte, durch Verschaffung einiger Nebenämter zu einer möglichst gesicherten Existenz verhelfen wollte. Noch vor seinem Tode setzte es der Vater bei der Stuttgarter Kastkellerei durch, daß sein Sohn, wohl ohne besondere Rücksprache mit den Gemeindevertretern, die beiden Ämter eines Unterpflegers und eines Keltermeisters zugewiesen erhielt. Die Gemeinde, die ja mit der Kastkellerei schon lüngere Zeit auf dem Kriegsfuße stand, vermerkte dies übel. Mußte sie doch annehmen, daß der Neuernannte ein gefügiges Werkzeug desjenigen sein würde, der die Gemeindekelterrechte schon lange für sich zu erringen suchte. Schultheiß Hartmann erreichte aber für seinen Sohn noch mehr, nämlich daß diesem der Posten des Bebenhäuser Unterpflegers, den er selbst jahrelang bekleidete, ebenfalls zugesprochen wurde. Diese Ämterhäufung in einer Familie und dazu noch in einer Hand wollte durchaus nicht geduldet werden.
Als im Herbst 1785 auf dem Rathaus die Besprechung zu den Herbstvorbereitungen und zu den Besetzungen des Kelterdienste begannen, wurde der Kastkellerunterpfleger Ernst Friedr. Hartmann trotz seines Widerspruchs nicht zugelassen. Damit war für den Herrn Kastkellerverwalter das Signal zum Gegenschlag gegeben, den er schon lange zu führen gedachte. Seiner Meinung nach hatte er noch anderes abzurechnen und das wollte er gründlich besorgen. Er stellte vorneweg sechs Forderungen auf, die darauf hinausliefen, der Gemeinde jegliches Bestimmungsrecht zu nehmen und dem Universitätspfleger, der doch seine Anweisungen von Tübingen erhielt, auch noch Vorschriften zu machen. Im einzelnen wurde vorgebracht: Schon 1741 hätten die Feuerbacher den Kastkellerunterpfleger Georg Geiger von der Keltermeisterstelle ausgeschlossen und den Richter Georg Mauch dafür eingesetzt, schließlich hätte aber doch Geiger anerkannt werden müssen. Dem neuen Unterpfleger Hartmann habe sich nun die Gemeinde auf alle Weise widersetzt und protestiert, was verschiedene unzulässige Auftritte verursacht habe. Laut Generalrescript von 1728 sei ein Ausschluß seines Unterpflegers von den Herbstberatungen unzulässig, da dieser ja sonst keinen Herbstbericht einsenden könne, den doch die Beamten zur Abfassung des Hauptberichts an die herzogliche Rentkammer benötigte. Ferner sei anstelle des von ihm gewünschten Keltermeisters (Schulmeister Hartmann) der Burgermeister Joh. Jakob Widmann gewählt worden. Die Kastkellerei dürfe bei solcher Bestellung nicht mehr beeinträchtigt werden, auch müsse anstelle des gewählten Kelterzimmermanns Geißler der von ihr geforderte Zimmermann Bothner von der Gemeinde nachträglich anerkannt werden. Besonders scharf wurde der neue Schultheiß aufs Korn genommen; "Es arrogiert (überhebt) sich die Gemeinde und der Schultheiß Georg Friedrich Klein in seinem Amt als Universitätspfleger) zuviel, wenn sie die Leute für die Kelterämter nach ihrem Gefallen ein- und absetzen, wenn der Universitätspfleger vorschreibt, was an Wein den Kelterbediensteten zu geben ist und wenn er und die Gemeindevertreter bestimmen, wieviel der Kelterbäume benützt werden dürfen, wovon doch die Zahl der Kelterknechte abhängen würde. Die Kastkellerei sei dies Jahr für Benützung von nur sieben Kelterbäumen, die dadurch überflüssig gewordenen Kelterknechte müßten entlassen werden. Bei dieser Sparmaßnahme müßten freilich die kleinen Säcker, d.h. die jeweilige Trestermenge aus kleineren Weinbergstücken, zusammengeschüttet werden, damit die Pressen nicht mit Gewalt ruiniert würden.
Mit einem solch massiven Angriff durch eine höhere Verwaltungsstelle wurde der Schein erweckt, als ob die Gemeinde Feuerbach, wenn nicht aufsäßig und widersetzlich, so doch sehr im Unrecht mit ihrer Handlungsweise sei. Eine Entgegnung in üblicher Form konnte da nicht mehr Klarheit schaffen, ein umfangreiches Verhör war vonnöten. Doch diese Prozedur schreckte die Feuerbacher nicht, sie entgegneten mannhaft freimütig. Und da sah manches doch anders aus als in Stuttgart am grünen Tisch der Kastkellerei-Schreibstube. Die Verhörten beriefen sich auf ihre alten lagerbuchmäßigen Rechte und legten ein früheres Wahlprotokoll bei. Der Keltermeister habe neben all seinen Arbeiten noch eine wichtige Funktion für die Gemeinde zu erfüllen, indem er auch den Weineinzug für Gemeindesteuerschulden mit dem Burgermeister (Gemeindepfleger) vorzunehmen hätte. Der von der Gemeinde gewählte Keltermeister J.J. Widmann sei ein vieljährig erfahrener und erprobter, ehrlicher und gewissenhafter Mann, mit höchster Stimmenzahl erwählt. Als Burgermeister sei durch ihn auch von seiten des Fleckens jemand da, der das Interesse der Burgerschaft verfolge und trotzdem an herrschaftlichem Interesse nichts abgehen lasse.
Der Kastkelterunterpfleger könne nicht auch noch Keltermeister sein, da er ohnehin mit Einziehung der unterschiedlichen Gefällweine, mit Berechnen und Abrechnen genug besorgen müsse. Hartmann habe durch Schuldienst wohlverdienten Lohn, der um die Gemeinde verdiente Burgermeister Widmann aber nichts. Wegen des Unterpflegers Hartmann hätte es aber noch andere Anstände. Er könne dreierlei Nebendienste ohne Hintansetzung seines Schuldienstes nicht versehen. Daneben ziehe er auch seinen Schuldienstwein von den Burgern ein, was wieder alle Ordnung sei, daß ein Keltervorstreher seinen eigenen Wein von den Burgern in Empfang nehme und er oder die Seinigen mit den Kübeln in der Kelter umlaufen solle und dürfe.... Hartmann habe bei der Keltermeisterwahl nicht einmal von seinem Bruder und seinen Freunden Stimmen erhalten. Bei seiner Annahme als Schulmeister habe man in Gegenwart seines Vaters, des vormaligen Schultheißen, ausdrücklich zur Bedingung gemacht, daß er bei den ungefähr 250 Schulkindern in seinem Dienst selbst fleißig arbeite. Der schon vor 22 Jahren verstorbene Lehrer hätte 3 Jahre vor seinem Tode um verschiedene Nebenämtlein gebeten, die aber der Wichtigkeit seines Schulamtes wegen abgewiesen worden seien. Hartmann solle nach Anweisung der kirchlichen Dynosura untertänig einkommen, entweder seinen Schuldienst oder seine Unterpflege aufzugeben... Was die Zahl der Kelterbäume betreffe, müßten trotz des Ertrags von nur 400 Eimern gegenüber 600 im Vorjahr alle 9 Kelterbäume ausgerüstet und benützt werden, da sonst der Andrang vor nur 7 "dem Wein Schaden durch Angehen bringe".
Soweit die Angaben des Verhörs. Den vorgebrachten Tatsachen konnte man sich wohl kaum entziehen, und wenn auch die hernach getroffene Entscheidung nicht bei diesen Akten liegt, so hat es doch den Anschein, als ob auch diesmal die Gemeinde Feuerbach im Kampf um ihre Kelterrechte, wenigstens zum Teil, gesiegt hätte.
So bedauerlich die Einschränkung der inividuellen Gemeinderechte gewesen sein mag, so ist das Geschehene doch nicht mehr rückgängig zu machen. Es lag im Wesen einer autoritären Staatsführung, die Verwaltung nach Möglichkeit zu zentralisieren, wobei Eingriffe in die lokalen Eigenrechte unvermeidlich waren. Aber schließlich blieb nach solchen Gewaltmaßnahmen doch ein Gutes zurück. Die unzähligen Rechtsnormen unterer Verwaltungsstellen gewannen nach und nach zum Vorteil des Ganzen eine einheitlichere Ausrichtung, wodurch die Verwaltung übersichtlicher wurde.
Die Kelter befand sich einst im Mittelpunkt geschäftigen Dorflebens, steht nun aber ziemlich einsam und verlassen am Rand des neuen industriellen Feuerbach. Hier künden mächtige Fabrikschornsteine und riesige Werk- und Maschinenhallen von einer völlig andersartigen Arbeitswelt, verflochten mit einem weltweiten Wirtschaftsgefüge, angeschlossen an länderverbindende Verkehrseinrichtungen. Die Kelter, ein Rest des immer mehr verschwindenden alten Dorfteiles, wird heute von vielen gar nicht mehr wahrgenommen. Nach Jahrhunderten zählt sie die Zeiten, die oft schicksalsschwer über sie hinweggezogen sind. Mit einer gewissen Würde spielt sie nun die ehrenvolle Rolle eines steinernen und doch beredten Zeugen des unermüdlichen Fleißes der Vorfahren, deren wichtigste Existenzgrundlage noch die Heimaterde selbst war, vornehmlich die Rebhalden rings um das Dorf.
Kelter - Geschichte und Nutzung
Aus einer der zwei Keltern, bereits 1356 erwähnt, erwuchs an dieser Stelle die seit 1525 bekannte große Kelter. Diese wurde 1789 neu erbaut. Ein in dieser Größe zu dieser Zeit einmaliges freitragendes Sandstein-Gebäude ohne Stützpfeiler. Im zweiten Weltkrieg stark beschädigt, aber dank beherzter Honoratioren wieder hergestellt. Die jetzige Kelter ist somit bereits über 220 Jahre alt.
Bis zum Anfang dieses Jahrhunderts wurde die Größe der Keltern an den Kelterbäumen gemessen. Feuerbach besaß 1525 zwei Keltern mit insgesamt sieben Kelterbäumen.
Mit dem Einzug der Technik wurden die Kelterbäume zunächst durch Spindel- und später durch hydraulische Pressen ersetzt.
Bis in die siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts waren die hölzernen Presskörbe und auch die hölzernen Zuber und Bütten (Zuber ist oben breiter, Bütte ist unten breiter) sowie die hölzernen Raspeln im Einsatz.
Das Holzwerk musste rechtzeitig vor dem Herbst gewässert werden (6 bis 8 Wochen) und der Wasserverbrauch war enorm.
In den Siebziger Jahren wurden die Zuber auf Kunststoff umgestellt. Im Gegensatz zu den Weingärtnergenossenschaften gibt es bei uns keine Einheitsgröße. Die Zuber sind an den Erfordernissen der einzelnen Wengerter ausgerichtet.
1980 wurde die kleine Presse in der Kelter durch eine Horizontal Weinpresse Marke Vaslin ersetzt. Damals wurde der Kelterbetrieb noch von der Stadt bewältigt, die Presse wurde durch eine Spende durch den Verein finanziert wie so viele der erforderlichen Geräte direkt angeschafft wurden.
Mit dieser Presse können 250 bis 300 kg frischer Maische (d. h. Weißwein oder Weißherbst) in 1,5 Std. gepresst werden. Bei gegorener Maische können bis zu 620 kg in 2 Std. gepresst werden (Trollinger).
1989 wurde die alte hölzerne Raspel durch eine neue Edelstahlraspel ersetzt.
Außerdem wurde 1989 eine Howard Rotapress Pneumatik angeschafft. Bei dieser Presse wird der Trester mit einem Luft gefüllten Pressbalg gepresst. Es können kleinste Mengen und bis zu 1200 l in dem Presskorb eingefüllt werden.
Seit dieser Zeit haben auch in Feuerbach die hydraulischen Pressen ausgedient und nur die große Presse blieb als Anschauungsstück stehen.
1990 wurde der Kelterbetrieb erstmals vom Verein durchgeführt.
1991 wurde noch eine Speidel Hydropresse angeschafft. Mit ihr können Kleinstmengen von 10 l bis 90 Liter gepresst werden. Durch einen Gummibalg, der mit Wasser gefüllt wird, drückt es den Trester an das Edelstahl Sieb und der Saft wird durch die Sieblöcher gepresst.
1992 übernahm der Verein durch eine ganzjährige Pacht auch den kompletten Kelterbetrieb. Mit der Übernahme wurde auch alles bewegliche Inventar von der Stadt erworben.
Alle Keltern haben nur wenige Wochen im Jahr Aktivität
- Geschirr gehört den Wengerter
- Einrichtung und Installation dem WOGV
- Der Stadt Stuttgart das Gebäude
Heute benutzen noch ca. 30 Feuerbächer bzw. auswärtige Wengerter die Kelter.
Betrieb
Die Kelter benutzen Wengerter die sich nicht einer Genossenschaft angeschlossen haben. Dies hat den Vorteil oder Nachteil, dass sie ihren Wein selbst vermarkten müssen. In jedem Fall behalten sie jedoch ihren Wein, es wird nichts zusammengemischt.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es erforderlich, dass sich jeder Kelterbenutzer anmeldet wenn er die Kelter benützen will.
In der Reihenfolge der Ankunft am Lesetag wird geraspelt, d.h. die Traubenbeeren werden von den Kämmen und Stielen mit der Raspel getrennt.
Danach kommt die Maische in die eigenen Zuber.
Jedem Wengerter wurde ein Zuberplatz zugewiesen.
Bei den Plätzen die derzeit leer stehen, befinden sich die Zuber noch bei den Besitzern im Weinberg um das Lesegut aufzunehmen oder in deren Lager.
Die Zeit, welche die Maische in den Zubern bleibt zum Gären und Farbstoff der Häute aufzunehmen ist von der Rebsorte und dem gewünschten Wein abhängig.
Für Weißwein und Weißherbst ca. 10 Stunden bis zu einem Tag.
Für Rotwein und Schiller mind. 3 - 4 Tage bzw. auch mehr wie eine Woche.
Dort muss sich ein Maischekuchen bilden der sich hoch schafft.
Wichtig ist, dass der Zuber nicht zu voll und auch nicht zu leer ist. Wenn der Zuber vor der Gärung zu voll gefüllt wird, läuft er durch die Gärung über. Befindet sich zu wenig Maische im Zuber, sollte ein kleinerer Zuber gewählt werden sonst kommt die Gärung nicht richtig in Gang.
Die Maischegärung ist bei uns seit Jahrhunderten üblich. Durch diese wird der Wein wie nach alter Väter Sitte ohne Hocherhitzung (wie heute bei Genossenschaften üblich) vergoren.
Nach dem Gären kommt der Wein auf die Presse.
Der dann entstandene Rohwein geht zum weiteren Ausbau zu den einzelnen Wengertern nach Hause.
Daraus folgt, dass der Maische vergorene Wein nur bei den Wengerter Firma Streng welche Weine vermarktet zu kaufen ist.